ACHTUNG neue VwV-StVO !
Seit dem 01.06.2017 ist die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in Kraft getreten. Dadurch wird die Antragstellung zur §29 Abs. 3 StVO zusätzlich erschwert. Bitte lesen Sie sich die neue VwV- StVO durch und kontaktieren uns.