SABA – unser Genehmigungsservice erspart zeitraubende Nachfragen
Unsere qualifizierten Mitarbeiter beantragen für Sie jede Genehmigung, egal ob Einzelfahrgenehmigung, Dauergenehmigung oder Ausnahmegenehmigung. Um einen grenzüberschreitenden Verkehr zu ermöglichen, holen wir auch europaweite Genehmigungen für Sie ein. Damit Ihr Transport reibungslos läuft!
Ausnahmegenehmigung – schnell erteilt!
Entspricht ein Fahrzeug nicht den allgemeinen Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), benötigt es eine Ausnahmegenehmigung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wir tragen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ausnahmegenehmigungen etwa gemäß §29 StVZO oder §46 einzuholen. Auf Wunsch kümmert sich unser engagiertes Team auch um die Anmeldungen von Polizeibegleitungen, sofern keine Begleitung durch ein privates Unternehmen vorgeschrieben ist.
SABA, der Partner im Genehmigungsservice
Unsere seit Jahren bewährte enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der Polizei hat sich bewährt. Ebenso wie unsere guten Kontakte zu den betroffenen Autobahn- und Straßenbahnmeistereien.
Unsere Leistungen im Überblick
- Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO
- Erlaubnis nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
- europaweite Genehmigungen