SABA – die Ladungssicherung steht bei uns im Vordergrund
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Ladungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung, bei plötzlichen Ausweichbewegungen oder in einer scharfen Kurve nicht verrutschen, umfallen, herumrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die Richtlinien gemäß VDI 2007a und EN 2952 zu beachten. Gerade beim Transport besonders schwerer Ladung muss genau geplant werden, wie die Ladung gesichert sein muss. Wir stellen die ordnungsgemäße Sicherung Ihrer Fracht sicher und verhindern so vermeidbare Schäden – sowohl an der Ladung selbst sowie am Fahrzeug als auch durch Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Denn Sicherheit steht bei uns immer im Vordergrund.
Ausnahmegenehmigung – schnell erteilt!
Entspricht ein Fahrzeug nicht den allgemeinen Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), benötigt es eine Ausnahmegenehmigung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wir tragen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ausnahmegenehmigungen etwa gemäß §70 StVZO Abs. 1 oder §46 Abs. 1 Nr. 5 einzuholen. Auf Wunsch kümmert sich unser engagiertes Team auch um die Anmeldungen von Polizeibegleitungen, sofern keine Begleitung durch ein privates Unternehmen vorgeschrieben ist.
SABA, der Partner im Genehmigungsservice
Unsere seit Jahren bewährte enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der Polizei hat sich bewährt. Ebenso wie unsere guten Kontakte zu den betroffenen Autobahn- und Straßenbahnmeistereien.