SABA – Ihr Partner bei Fahrbahnmarkierungen
In den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV-M) ist festgelegt, dass Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn ausschließlich von Unternehmen durchgeführt werden dürfen, die über geschulte und geprüfte Fachkräfte verfügen – so wie die SABA.
Straßenmarkierungen – Garant für Sicherheit
Bei den Markierungsarbeiten verwenden wir nur Materialien, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassen sind. Farbmarkierungen sind extrem wichtig, da sie den Verkehr in oftmals unübersichtlichen Situationen lenken müssen, gerade auch, wenn sie nur vorübergehend im Bereich von Baustellen oder bei Teil- und Vollsperrungen angebracht werden. Diese Markierungen müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) in gelber Farbe durchgeführt werden, sog. Gelbmarkierungen, um anzuzeigen, dass die reguläre Markierung außer Kraft gesetzt ist.